Meine Honorare orientieren sich an der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ vom 01.05.2001), in der Regel bemesse ich nach dem 3,5-fachen Satz (Erwachsene) und nach dem 2,3-fachen Satz (Kinder):
- Erstanamnese (ca. 2 Stunden) gemäß Ziffer 30: Erwachsene ca. 180 Euro, Kinder ca. 120 Euro
- Ganzkörperstatuserhebung gemäß Ziffer 8: Erwachsene ca. 53 Euro, Kinder ca. 35 Euro
- körperliche symptombezogene Untersuchung gemäß Ziffer 5: Erwachsene ca. 20 Euro, Kinder ca. 10 Euro
- Folgekonsultationen (ca. 1 Stunde) gemäß Ziffer 31: Erwachsene ca. 90 Euro, Kinder ca. 60 Euro
- Telefonate (je nach Intensität und Zeitaufwand) gemäß Ziffer 1 oder 3: 10-30 Euro
- Hausbesuche gemäß Ziffer 50: Erwachsene ca. 65 Euro, Kinder ca. 40 Euro
Privatpatienten werden die entstehenden Behandlungskosten in der Regel komplett erstattet.
Gesetzlich Krankenversicherte können über eine private Zusatzversicherung auch homöopathische Leistungen erstattet bekommen.
Aber auch ohne diese Versicherung ist die homöopathische Behandlung für jeden Patienten erschwinglich. In Einzelfällen gibt es die Möglichkeit der Bezuschussung.
Bitte sprechen Sie mich an!
Langfristig geplant ist die Durchführung eines homöopathischen Ambulatoriums in meiner Praxis:
Dabei sollen TeilnehmerInnen des Ambulatoriums (SchülerInnen in der Homöopathieausbildung) die Möglichkeit bekommen - unter Aufsicht und Supervision mehrerer Homöopathen - Patienten eigenständig behandeln zu können:
Die Durchführung einer Erstanamnese, ggf. telefonische Zwischenberichte sowie die Folgeanamnesen. Das ganze Team des Ambulatoriums unterliegt selbstverständlich der Schweigepflicht.
Dieses Angebot ist für die PatientInnen deutlich kostengünstiger und richtet sich damit auch an finanziell schwächer gestellte Personen, die sich aber gerne auf eine homöopathische Behandlung einlassen möchten.